Übersicht
Rechtsgrundlage für öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Oberhof ist die Thüringer Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (Thüringer Bekanntmachungsverordnung – ThürBekVO -) vom 22. August 1994 in der jeweils gültigen Fassung. Die ThürBekVO finden Sie unter folgendem Link:
Der Stadtrat der Stadt Oberhof hat in § 13 seiner Hauptsatzung vom 27.03.2024 beschlossen, dass die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Stadt durch eine elektronische Ausgabe der Satzung auf der lnternetseite der Stadt Oberhof unter: amtliche Bekanntmachungen erfolgt.
Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Oberhof können Satzungen der Stadt Oberhof während den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Oberhof im Rathaus, Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof, Hauptamt eingesehen werden. Gegen Kostenerstattung kann ein Ausdruck erstellt und übergeben werden.
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