Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oberhof
Status: abgeschlossen
Auslegung: 02.01.2023 -03.02.2022
Bekanntmachung: Amtsblatt am 03.12.2022
Verfahrensschritt: öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherungsgesetz (PlanSIG)
Der Stadtrat der Stadt Oberhof hat am 01.11.2022 mit Beschluss-Nr. 31-274-22 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 10.000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht in der vorliegenden Fassung mit Stand vom Oktober 2022 gebilligt und die Auslegung beschlossen.
Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oberhof, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 10.000 sowie der Begründung (Fassung mit Stand vom Oktober 2022) und dem zugehörigen Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 3 Abs. 1 PlanSIG
vom 02.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023
durch Veröffentlichung im Internet zu jedermanns Einsicht bereitgestellt. Zusätzlich wird der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes (Fassung mit Stand vom Oktober 2020) zur Gegenüberstellung nochmals bereitgestellt.
Die Unterlagen (Flächennutzungsplan, Begründung, Umweltbericht und die umweltbezogenen Stellungnahmen) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können auf dieser Internetseite (komprimierte Version siehe unten) oder unter folgendem Link (Originalversion):
https://sync.leg-thueringen.de/share-access/sharings/MqqSqOsU.o55d5Y5e eingesehen werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSIG erfolgt als zusätzliches Informationsangebot die öffentliche Auslegung der Unterlagen (Flächennutzungsplan, Begründung, Umweltbericht und die umweltbezogenen Stellungnahmen) zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Oberhof, Bauamt, Zimmer 11/12, Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof.
In Folge der COVID-19-Pandemie gelten für die Stadtverwaltung Oberhof derzeit geänderte Zugangsmodalitäten.
Für die Einsichtnahme ist es daher erforderlich, einen Termin mit der Stadtverwaltung Oberhof unter der Telefonnummer 036842 / 28022 bzw. 036842 / 28013 oder per E-Mail bauamt@stadt-oberhof.de zu vereinbaren. Sobald Änderungen der Zugangsmodalitäten erfolgen, werden diese durch die Stadt Oberhof erneut ortsüblich bekannt gemacht.
Die Einsichtnahme kann nur nach Terminvereinbarung in der Stadtverwaltung Oberhof, Bauamt, Zimmer 11/12, Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof erfolgen.
Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Gemäß § 4 Abs. 1 PlanSIG werden Erklärungen zur Niederschrift ausgeschlossen. Erklärungen zur Niederschrift können nur elektronisch unter bauamt@stadt-oberhof.de abgegeben werden.
Anlagen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Oberhof:
Entwurf Flächennutzungsplan der Stadt Oberhof Stand Okt. 2022 (PDF 12 MB)
Umweltbezogene Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan der Stadt Oberhof (PDF 16 MB)
öffentliche Bekanntmachung im Stadtboten Oberhof (PDF)
ZUSÄTZLICH der VORENTWURF des Flächennutzungsplanes (Stand Oktober 2020) ZUR GEGENÜBERSTELLUNG: