Bekanntmachung über die 2. öffentliche Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes der Stadt Oberhof

Status:                  offen

Auslegung:            04.03.2024 - 05.04.2024

Bekanntmachung:  Amtsblatt am 24.02.2024

Verfahrensschritt:  öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB 


Der Stadtrat der Stadt Oberhof hat am 30.01.2024 mit Beschluss-Nr. 40-364-24 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oberhof, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:10.000 (Planteil 1 von 2), der Planzeichnung im Maßstab 1:5.000 (Planteil 2 von 2) sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht in der vorliegenden Fassung mit Stand vom Januar 2024 gebilligt und die Auslegung beschlossen.

Der Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oberhof, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:10.000 (Planteil 1 von 2), der Planzeichnung im Maßstab
1:5.000 (Planteil 2 von 2) sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht (Fassung mit Stand vom Januar 2024), die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

     vom 04.03.2024 bis einschließlich 05.04.2024

durch Veröffentlichung im Internet zu jedermanns Einsicht bereitgestellt.

Die Unterlagen (Flächennutzungsplan, Begründung, Umweltbericht und die umweltbezogenen Stellungnahmen) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können auf dieser Internetseite (komprimierte Version siehe unten) oder unter folgendem Link (Originalversion):

LINK eingesehen werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSIG erfolgt als zusätzliches Informationsangebot die öffentliche Auslegung der Unterlagen (Flächennutzungsplan, Begründung, Umweltbericht und die umweltbezogenen Stellungnahmen) zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Oberhof, Bauamt, Zimmer 11/12, Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof.

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes der Stadt Oberhof umfasst alle Gemarkungen der Stadt Oberhof.

Die Planzeichnungen, die Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Oberhof können Sie hier als PDF downloaden.