Bebauungsplan Sondergebiet “Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang” der Stadt Oberhof – Entwurf zur öffentlichen Auslegung

Status: abgeschlossen

Auslegung: 06.04.2021 – 07.05.2021

Verfahrensschritt: Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 3 Abs. 1 und 2 PlanSIG

Bekanntmachung:

Amtsblatt am 27. März 2021
Amtlicher Teil

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ der Stadt Oberhof nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSIG)

Der Stadtrat der Stadt Oberhof hat am 16.03.2021 mit Beschluss-Nr. 17-138-21 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ der Stadt Oberhof, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 sowie der Begründung und den zugehörigen Umweltberichten in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 03.03.2021 gebilligt und die Auslegung beschlossen.

Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ der Stadt Oberhof, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 sowie der Begründung und den zugehörigen Umweltberichten (Fassung mit Stand vom 03.03.2021) und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Gutachten werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 3 Abs. 1 PlanSIG

vom 06.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021

durch Veröffentlichung im Internet zu jedermanns Einsicht bereitgestellt.

Die Unterlagen (Bebauungsplan, Begründung, Umweltberichte und die umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Gutachten) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können, während der öffentlichen Auslegung, auf den Internetseiten der Stadt Oberhof unter https://www.oberhof.de/Info-Service/Stadt-Oberhof/Buergerservice/Bebauungsplaene-der-Stadt-Oberhof eingesehen werden. Die DIN 45691 wird ausschließlich in der Stadtverwaltung Oberhof, Bauamt, Zimmer 11, Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSIG erfolgt als zusätzliches Informationsangebot die öffentliche Auslegung der Unterlagen (Bebauungsplan, Begründung, Umweltberichte und die umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Gutachten) zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Oberhof, Bauamt, Zimmer 11, Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die DIN 45691 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten wird.

In Folge der COVID-19-Pandemie gelten für die Stadtverwaltung Oberhof derzeit geänderte Zugangsmodalitäten.

Für die Einsichtnahme ist es daher erforderlich, einen Termin mit der Stadtverwaltung Oberhof unter der Telefonnummer 036842/28022 bzw. 036842/28013 oder per E-Mail hauptamt@stadt-oberhof.de zu vereinbaren. Sobald Änderungen der Zugangsmodalitäten erfolgen, werden diese durch die Stadt Oberhof erneut ortsüblich bekannt gemacht.

Die Einsichtnahme kann nur nach Terminvereinbarung in der Stadtverwaltung Oberhof, Bauamt, Zimmer 11, Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof erfolgen.

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ gegenüber dem Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 07.05.2019 (Beschluss Nr.: 47-068-19) durch den Beschluss vom 09.06.2020 (Beschluss Nr.: 11-085-20) erweitert wurde. In den Geltungsbereich aufgenommen wurden der Bereich um die „LOTTO Thüringen Skisport-Halle Oberhof“ und der „Oberen Schweizerhütte“.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

I. Aus dem Umweltbericht

In beiden vorliegenden Umweltberichten erfolgte die Bestandserfassung,- bewertung sowie Auswirkungsanalyse bei Umsetzung der Planung für die nachfolgenden Schutzgüter. Darüber hinaus sind für die Schutzgüter folgende Informationen verfügbar:

Mensch
Informationen zur Betroffenheit der menschlichen Gesundheit und der Bevölkerung insbesondere durch potentielle Lärm- und Lichtimmissionen

Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt
Beschreibung der vorhandenen Vegetationsstrukturen im Plangebiet und der Umgebung
Angaben zu vorhandenen Tierarten im Plangebiet und der Umgebung
Auswirkungen potentieller Lichtimmissionen auf das Schutzgut Tiere

Boden und Wasser
Informationen zu vorhandenen Bodenarten im Plangebiet
Informationen zu vorhandenen Oberflächengewässern (Still- und Fließgewässer) und zur Grund-wassersituation im Plangebiet

Klima / Luft
Informationen zur Luftsituation im Plangebiet sowie zum Klimabezirk und den dazugehörigen Parametern (Niederschlag, Temperatur, Wind)

Landschaft
Informationen zum Naturraum, Oberflächengestalt und der landschaftlichen Strukturierung des Untersuchungsraumes

Kultur- und Sachgüter
Information zum Vorhandensein und zur Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern

Natura-2000-Gebiete und andere Schutzgebiete
Angaben zu vorhandenen Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) und Special Protection Area (SPA-Gebieten [Vogelschutzgebieten]) im Untersuchungsraum und der Umgebung
Angaben zu weiteren Schutzgebieten im Untersuchungsraum und der Umgebung (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiet, Nationalpark, Naturpark, u.a.)
Angaben zu gesetzlich geschützten Biotopen
Angaben zum Vorhandensein von Überschwemmung- und Wasserschutzgebieten einschließlich Informationen zu geltenden Regelungen in Wasserschutzgebieten
Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen

Angaben zur Eingriffsminimierung sowie zur Kompensation des geplanten Eingriffs (Beschrei-bung der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)
Aussagen/Maßnahmen bezüglich der Minderung von Lärm- und Lichtimmissionen
Aussagen/Maßnahmen zum Wasserschutz aufgrund der Lage in Wasserschutzgebieten

II. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

Thüringer Landesverwaltungsamt – Raumordnung und Landesplanung vom 03.02.2020

Teilbereiche des Geltungsbereiches liegen im Vorranggebiet Freiraumsicherung FS 57 und im Vorbehaltsgebiet Freiraumsicherung des Regionalplan Südwestthüringen

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen – Untere Bauaufsicht vom 07.02.2020

um Immissionsbelastungen frühzeitig bauleitplanerisch bewerten zu können, wird empfohlen die „Obere Schweizerhütte“ in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einzubeziehen und in einer gemeinsamen Lärmprognose zu betrachten
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen – Untere Naturschutzbehörde vom 07.02.2020

gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG sind nicht im Geltungsbereich vorhanden
in Teilen ist das Landschaftsschutzgebiet „Thüringer Wald“ vom Plangebiet betroffen
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen – Untere Wasserbehörde vom 07.02.2020

der Bebauungsplan befindet sich in der Schutzzone III eines ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebietes bzw. in der Schutzzone IIIA und IIB des in Revision befindlichen Trinkwasserschutzgebietes für die Ohratalsperre, daher gelten für den Bereich des Plangebietes besondere Bedingungen welche entsprechend einzuhalten sind die Erweiterung bestehender oder Ausweisung neuer Baugebiete durch Bauleitpläne oder andere Satzungen, ohne an eine Abwasserbehandlungsanlage mit Herausleitung aus dem Wasserschutzgebiet, sind verboten; daher ist der Bebauungsplan so zu qualifizieren, dass negative Einflüsse auf das Wasserschutzgebiet ausgeschlossen werden können

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen – Untere Immissionsschutzbehörde vom 07.02.2020

der Planungsgrundsatz des § 50 BImSchG ist einzuhalten (bei raumbedeutsamen Planungen sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermeiden werden) die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sind zu berücksichtigen eine Prüfung des Immissionsschutzes (Lärm) für die nächste betroffene schutzwürdige Bebauung ist gutachterlich durchzuführen auf Grundlage der LAI-Lichthinweise sind mögliche Belastungen auf schutzbedürftige Bebauungen, Passanten und Tiere durch Lichtimmissionen zu beschreiben und zu bewerten

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen – Untere Abfallbehörde vom 07.02.2020

es ist mit großen Massenanfall bei Abgrabungen und Massenbedarf bei Aufschüttungen zu rechnen; daher ist bereits in der Planungsphase darauf zu achten, dass der Anfall von Abfällen so gering wie möglich gehalten wird; Aufschüttungen und Abgrabungen sind nach Möglichkeit so zu planen und zu dimensionieren, dass unter Beachtung der Materialeigenschaften und der Eignung gemäß TR LAGA M20 ein Massenausgleich im Vorhabensgebiet erfolgen kann
Mutterboden (Oberboden) ist getrennt abzutragen, zu lagern und wiederzuverwerten

Nachteilige Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf den Boden sind durch Vermeidung-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auszugleichen
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen – Untere Denkmalschutzbehörde vom 07.02.2020

das Gebiet liegt weder einem Denkmalensemble, noch ist ein Kulturdenkmal unmittelbar vom Vorhaben betroffen
Beachtung denkmalschutzrechtlicher Belange insbesondere der archäologischen Denkmalpflege
Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz – Naturschutz und Landschaftspflege vom 30.01.2020

das geplante Gebiet liegt teilweise im Landschaftsschutzgebiet „Thüringer Wald“ und vollständig im Naturpark „Thüringer Wald“
Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz – Wasserrechtlicher Vollzug vom 30.01.2020

vollständige Lage des Vorhabens im Geltungsbereich der mit Beschluss festgesetzten Schutzzone III und teilweise in der geplanten (schutzbedürftigen) Schutzzone IIB des Wasserschutzgebietes der Trinkwassertalsperre Ohra

Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz – Immissionsüberwachung, Bodenschutz und Altlasten vom 30.01.2020

Bei dem Vorhaben wird der Planungsgrundsatz des § 50 BImSchG eingehalten die Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005, Teil 1, die Einhaltung der Richtwerte der 18. BImSchV und der DIN 4109 im Plangebiet ist zu untersuchen

Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz – Geologischer Landesdienst und Bergbau vom 30.01.2020

keine Bedenken bezüglich der Belange Geologie/Rohstoffgeologie, Ingenieurgeologie/ Baugrundbewertung, Hydrogeologie/Grundwasserschutz und Geotopschutz
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie – Bau- und Kunstdenkmalpflege vom 10.01.2020

aus Sicht der Bau- und Kunstdenkmalpflege bestehen keine Einwände
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie – Archäologische Denkmalpflege vom 16.01.2020

keine grundsätzlichen Einwände, da im Areal bislang keine Bodendenkmäler/Bodenfunde bekannt sind
Thüringer Fernwasserversorgung vom 31.01.2020

das Plangebiet befindet sich in Gänze im Wasserschutzgebiet der Trinkwassertalsperre Ohra
eine weitere Überbauung von Quellgebieten im Wasserschutzgebiet der Trinkwassertalsperre der Ohra führt zu erheblichen Beeinträchtigungen der natürlichen Filterfunktion und wird als nicht tragbar beurteilt; einer weiteren Neuversiegelung in größerem Umfang wird daher nicht zugestimmt
die Einleitung und Versickerung von Niederschlagswasser wird nur gestattet, wenn ein übermäßiger Eintrag von Schadstoffen (zum Bespiel schwer abbaubare organische Stoffe oder Schwermetalle) durch die Wahl der Materialien vermeiden wird und die Gestaltung der Einleitungsstellen so erfolgt, dass Erosionsschäden am Boden mit hinreichender Sicherheit vermieden werden
die zusätzliche Versiegelung von Flächen im Bereich der Sportstätten ist auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen
auch nach Abschluss der Bauarbeiten ist sicherzustellen und zu überwachen, dass auch bei Starkniederschlagsereignissen keine Einträge von Verunreinigungen ins Einzugsgebiet der Talsperre Ohra erfolgen

Zweckverband Wasser und Abwasser Suhl „Mittlerer Rennsteig“ vom 28.01.2020

das Plangebiet ist trinkwasserseitig über ein Abnehmereigenes Netz an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen
Schmutzwasserseitig ist das Plangebiet an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen (Kläranlage Oberhof)
Die Niederschlagswasserversickerung erfolgt vor Ort
Stadt Zella-Mehlis vom 22.01.2020

gegen die angedachten Ersatzmaßnahmen (E1 bis E3) in der Gemarkung Zella-Mehlis bestehen keine Bedenken
Bürger 1 (B1) vom 12.02.2020 und vom 27.02.2020

Antrag auf Erweiterung des Plangebietes um den Bereich der „Oberen Schweizerhütte“
Hinweise auf Lärmbeeinträchtigungen an der „Oberen Schweizerhütte“

III. Aus Gutachten

es liegt eine “Schallimmissionsprognose LG 26/2020 für den Bebauungsplan Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang” der Stadt Oberhof”, in der Fassung vom 03.03.2021, des Ingenieurbüros Frank und Schellenberger GbR (IFS) vor; in dem Gutachten erfolgt eine Prüfung bezüglich der Auswirkungen durch Nutzungs- und Anlagenbedingten Lärm im Plangebiet auf schutzbedürftige Nutzungen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes und die Festlegung daraus resultierender Maßnahmen es liegt eine „Bewertung der Licht-Immissionswerte des Beleuchtungskonzeptes der Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang der Stadt Oberhof“ von der IBT4Light GmbH, Fürth (GA-Nummer: Te-210126-O-1 mit Stand 01.02.2021) vor; in der Bewertung wurden Auswirkungen durch die Lichtimmissionen von der Rennschlitten- und Bobbahn und dem Fallbachhang geprüft/eingeschätzt sowie Maßnahmen zur Reduzierung der Lichtimmissionen vorgeschlagen

Anlagen zum Entwurf B-Plan SO “Rennschlitten- und Bobahn/Fallbachhang” der Stadt Oberhof:

Bebauungsplan SO “Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang” Entwurf 03.03.2021
Bebauungsplan SO “Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang” – Begründung Entwurf 03.03.2021
1. Umweltbericht zum B-Plan SO “Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang”
2.Umweltbericht_Geltungsbereich_Skisport-Halle_Obere_Schweizerhütte
Umweltbezogene-Stellungnahmen-Gutachten
Stadtbote Oberhof März 2021