Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan “Gräfenrodaer Straße” der Stadt Oberhof, 2. Entwurf

Status:                     offen

Auslegung:             04.04.2022 – verlängert bis 08.06.2022

Verfahrensschritt: Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB

Bekanntmachung:

Amtsblatt am 26. März 2022
Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes „Gräfenrodaer Straße“ der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB der Stadt Oberhof, 2. Entwurf

Nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Gräfenrodaer Straße“ in der Zeit vom 08.03.2021 bis einschließlich 09.04.2021 wurden zeichnerische und textliche Festsetzungen geändert bzw. ergänzt. Die Grundzüge der Planung wurden nicht berührt.

Der Stadtrat der Stadt Oberhof hat am 15.03.2022 mit Beschluss-Nr. 26-228-22 in der öffentlichen Sitzung den 2. Entwurf des Bebauungsplans „Gräfenrodaer Straße“ der Stadt Oberhof [Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:500 inklusive den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand März 2022 gebilligt.

Gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB ist der Bebauungsplan erneut öffentlich auszulegen und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen, wenn der Entwurf geändert oder ergänzt wurde. Die öffentliche Auslegung erfolgt für die Dauer eines Monats (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB).

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach dem Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB), dem Umweltbericht (§ 2a BauGB), von der Angabe (nach § 3 Abs. 2 BauGB) welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 6 Abs. 5 und § 10 Abs. 4 BauGB) abgesehen.

Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz –PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes „Gräfenrodaer Straße“ in der Fassung vom März 2022 bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:500, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung inklusive Schallimmissionsprognose in der vorliegenden Fassung mit Stand März 2022 in der Zeit vom

04.04.2022 verlängert bis einschließlich 08.06.2022 

durch eine Veröffentlichung im Internet unter https://www.stadt-oberhof.de/amtliche-bekanntmachungen/. Die DIN 4109 wird ausschließlich in der Stadtverwaltung Oberhof, Bauamt, Zimmer 11/12, Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Ergänzend liegen die Unterlagen des Bebauungsplanentwurfes in der Zeit vom 04.04.2022 verlängert bis einschließlich 08.06.2022 in der Stadtverwaltung Oberhof, Bauamt, Zimmer 11/12, Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Für die Einsichtnahme der Planunterlagen bitten wir um eine telefonische Terminvereinbarung unter der Nummer 036842 / 28022 bzw. 036842 / 28013.

Folgende Ergänzungen bzw. Korrekturen wurden im Wesentlichen vorgenommen:

Planzeichnung:

  • Abtrennung des unveränderten Teilbereiches entsprechend des Plandokumentes Stand Juli 2021 und Wegfall aller sich auf diesen Bereich beziehenden Festsetzungen,
  • Überarbeitung der Baufelder 1 und 2,
  • Aufnahme von Fahrrechten und Anpassung der Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze (§ 9 Abs.1 Nr. 4 und 22 BauGB),
  • Ergänzung der textliche Festsetzung 5.4: Geh- und Fahrrecht zugunsten der Anlieger des Grundstückes der Gräfenrodaer Straße 1-3,
  • Ergänzung der textlichen Festsetzung Hinweise.

Redaktionelle Ergänzungen in der Begründung:

  • Ergänzungen im Kapitel 1.2. Verfahren,
  • Ergänzungen im Kapitel 2.2. Flächennutzungsplan (FNP),
  • Ergänzungen im Kapitel 2.4. „Regionales Einzelhandelskonzept für das perspektivische Oberzentrum Südthüringen“ (GMA, 12/2020),
  • Ergänzungen im Kapitel 2.6. Weitere Fachplanungen,
  • Ergänzungen im Kapitel 5.2. Geltungsbereich,
  • Ergänzungen im Kapitel 5.3. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 4 BauNVO),
  • Ergänzungen im Kapitel 5.8. Verkehrsflächen, Stellplätze und sonstige Nebenanlagen
  • (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 11 BauGB),
  • Ergänzungen im Kapitel 5.10. Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 und Abs. 6 BauGB),
  • Ergänzungen im Kapitel 5.11. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB,
  • Ergänzungen im Kapitel 7. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 88 Abs. 2 ThürBO),
  • Aktualisierung im Kapitel 9. Umwelt- und Naturschutz,
  • Aktualisierung im Kapitel 10. Flächen und Kosten.

In den Unterlagen sind die Ergänzungen und Korrekturen zur besseren Wahrnehmbarkeit kenntlich gemacht (gelb hervorgehoben). Planinhalte, welche die Grundzüge der Planung betreffen, wurden nicht geändert.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Anregungen und Hinweise nur zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können.

Anregungen und Hinweise zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen können schriftlich oder auch per Mail an bauamt@stadt-oberhof.de eingereicht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

In Hinblick auf den Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass eingereichte Stellungnahmen grundsätzlich anonymisiert an die Stadtratsmitglieder übermittelt und über diese anonymisiert in öffentlicher Sitzung des Stadtrates der Stadt Oberhof oder der Ausschüsse beraten und entschieden wird.

Anlagen zum Entwurf B-Plan “Gräfenrodaer Straße” der Stadt Oberhof: