Bebauungsplan Wohnbebauung „Schlossberg“ -2. Änderung- der Stadt Oberhof – Billigung und Auslegung
Status: abgeschlossen
Auslegung: 11.10.2021 – 12.11.2021
Verfahrensschritt: Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 1 und 2 PlanSIG
Bekanntmachung:
Amtsblatt am 02. Oktober 2021
Amtlicher Teil
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Wohnbebauung „Schlossberg“ -2. Änderung- der Stadt Oberhof [Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren] nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSIG)
Der Stadtrat der Stadt Oberhof hat am 21.09.2021 mit Beschluss-Nr. 22-185-21 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Wohnbebauung „Schlossberg“ -2. Änderung- der Stadt Oberhof [Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 sowie der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 11.08.2021 gebilligt und die Auslegung beschlossen.
Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Wohnbebauung „Schlossberg“ -2. Änderung- der Stadt Oberhof [Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 sowie der Begründung (Fassung mit Stand vom 11.08.2021) werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 PlanSIG
Vom 11.10.2021 bis einschließlich 12.11.2021
durch Veröffentlichung im Internet zu jedermanns Einsicht bereitgestellt.
Die Unterlagen (Bebauungsplan und Begründung) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können, während der öffentlichen Auslegung, auf den Internetseiten der Stadt Oberhof unter https://www.stadt-oberhof.de/amtliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSIG erfolgt als zusätzliches Informationsangebot die öffentliche Auslegung der Unterlagen (Bebauungsplan und Begründung) zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Oberhof, Bauamt, Zimmer 11/12, Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof.
In Folge der COVID-19-Pandemie gelten für die Stadtverwaltung Oberhof derzeit geänderte Zugangsmodalitäten.
Für die Einsichtnahme ist es daher erforderlich, einen Termin mit der Stadtverwaltung Oberhof unter der Telefonnummer 036842 / 28022 bzw. 036842 / 28013 oder per E-Mail bauamt@stadt-oberhof.de zu vereinbaren. Sobald Änderungen der Zugangsmodalitäten erfolgen, werden diese durch die Stadt Oberhof erneut ortsüblich bekannt gemacht.
Die Einsichtnahme kann nur nach Terminvereinbarung in der Stadtverwaltung Oberhof, Bauamt, Zimmer 11/12, Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof erfolgen.
Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Anlagen zum Entwurf Bebauungsplan Wohnbebauung „Schlossberg“ -2. Änderung- der Stadt Oberhof:
Bebauungsplan Wohnbebauung „Schlossberg“ -2. Änderung- Entwurf 11.08.2021
Begründung Bebauungsplan Wohnbebauung „Schlossberg“ -2. Änderung- Entwurf 11.08.2021