Bebauungsplan "Gräfenrodaer Straße" der Stadt Oberhof - 3. Entwurf zur öffentlichen Auslegung

Status:                 offen

Auslegung:           28.02.2024 - 02.04.2024

Bekanntmachung: Amtsblatt am 24.02.2024

Verfahrensschritt:  Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gem. § 3                                 Abs. 2 BauGB


Der Stadtrat der Stadt Oberhof hat in der öffentlichen Sitzung vom 03. November 2020 (Beschluss  Nr.: 15-113-20) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 22 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Aufstellung des B-Planes “Gräfenrodaer Straße" beschlossen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach dem Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB), dem Umweltbericht (§ 2a BauGB), von der Angabe (nach § 3 Abs. 2 BauGB) welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 6 Abs. 5 und § 10 Abs. 4 BauGB) abgesehen.

Zuletzt wurde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die Planinhalte zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 04.04.2022 bis einschließlich 08.06.2022 unterrichtet.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wiedernutzbarmachung einer vormals baulich vorgenutzten Innenbereichsfläche zu schaffen. Mit dem Bebauungsplan „Gräfenrodaer Straße“ wird planungsrechtlich die Entwicklung eines Sonstigen Sondergebietes, eines Misch- und Wohngebietes sowie dessen künftiger Erschließung gesichert und gleichzeitig die städtebauliche Ordnung gewährleistet.

Das Plangebiet befindet sich unmittelbar an der Gräfenrodaer Straße. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,6 ha.

Der Stadtrat der Stadt Oberhof hat am 30.01.2024 mit Beschluss Nr. 40-365-24 in der öffentlichen Sitzung den 3. Entwurf des Bebauungsplans „Gräfenrodaer Straße“ der Stadt Oberhof [Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:500 inklusive der textlichen Festsetzungen, sowie der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand Januar 2024 gebilligt.

Wird der Entwurf des Bauleitplans nach der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt, ist dieser gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Nach intensiver Auseinandersetzung mit den zum 2. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen und den damit vorgebrachten Anregungen sowie der Entscheidung über eine Optimierung von Festsetzungen war die Überarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplanes erforderlich, im Wesentlichen zu folgenden Punkten:

  • die Erweiterung des Geltungsbereiches östlich durch eine Mischgebietsfläche,
  • die Festsetzung eines Sondergebietes, um die Zulässigkeit eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs mit konkreten Festsetzungen zur maximal zulässigen Verkaufsfläche und einem zulässigen Sortiment festsetzen zu können.
  • die Festsetzung eines großen zusammenhängenden Mischgebietes entlang der Gräfenrodaer Straße. Für das Baufeld 4 läuft parallel ein Bauantragsverfahren zu einem sozialen Wohnungsbauprojekt. Das Maß der baulichen Nutzung wurde darauf abgestimmt. Für die Baufelder 5 und 6 gibt es keine konkreten Vorhaben, so dass lediglich ein großes flexibles Baufeld festgesetzt wird. Diese dienen als Angebotsplanung.
  • der Ausschluss der im Allgemeinen Wohngebiet zulässigen der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, 
  • die unveränderte Lage der Planstraße,
  • die Präzisierung der Lage des Leitungs-, Geh- und Fahrrechtes,
  • die erweiterte Festsetzung der Grünfläche mit Zweckbestimmung Kurpark, um die ehemaligen Bauflächen mit Pflanzbindung.

Eine Erarbeitung bzw. Aktualisierung / Fortschreibung folgender Studien und Fachgutachten wurde vorgenommen, deren Ergebnisse in die Unterlagen eingeflossen sind:

  • UVP-Vorprüfung gem. UVPG
  • Schallimmissionsprognose
  • Entwässerungsnachweis

Der 3. Entwurf des Bebauungsplans „Gräfenrodaer Straße“ der Stadt Oberhof, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:500, den textlichen Festsetzungen, der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand Januar 2024 sowie die für das Plangebiet erstellten Fachgutachten (Anlagen 1-3) werden

      vom 28.02.2024 bis einschließlich 02.04.2024 

durch Veröffentlichung im Internet zu jedermanns Einsicht bereitgestellt. Zusätzlich erfolgt die öffentliche Auslegung der Unterlagen in der Stadtverwaltung Oberhof, Zellaer Straße 10, Bauamt, Zimmer 11/12, 98559 Oberhof.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann – schriftlich oder zur Niederschrift – Stellungnahmen im Bauamt vorgebracht werden; es besteht die Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Die Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch an folgende E-Mail-Adresse: bauamt@stadt-oberhof.de übermittelt werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Sie erhalten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von mindestens einem Monat die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz.

Die Planzeichnung, die Begründung sowie die Anlagen zum 3. Entwurf des Bebauungsplans "Gräfenrodaer Straße" der Stadt Oberhof können Sie hier als PDF downloaden.