Bebauungsplan Sondergebiet “Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang” der Stadt Oberhof – 2. Entwurf zur öffentlichen Auslegung
Status: offen
Auslegung: 09.10.2023 – 10.11.2023
Verfahrensschritt: Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung:
Amtsblatt am 30. September 2023
Amtlicher Teil
Bekanntmachung über die 2. öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ der Stadt Oberhof nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Oberhof hat am 12.09.2023 mit Beschluss-Nr. 37-334-23 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ der Stadt Oberhof, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 (Planteil 1 von 2), der Planzeichnung im Maßstab 1: 2.500/5.000 (Planteil 2 von 2) sowie der Begründung und den zugehörigen Umweltberichten in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 01.09.2023 gebilligt und die Auslegung beschlossen.
Der Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ der Stadt Oberhof, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 (Planteil 1 von 2), der Planzeichnung im Maßstab 1: 2.500/5.000 (Planteil 2 von 2) sowie der Begründung und den zugehörigen Umweltberichten (Fassung mit Stand vom 01.09.2023) und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Gutachten werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023
in der Stadtverwaltung Oberhof, Zellaer Straße 10, Bauamt, Zimmer 11/12, 98559 Oberhof während der Dienstzeiten
Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13.00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die DIN 45691 wird ausschließlich in der Stadtverwaltung Oberhof, Bauamt, Zimmer 11/12, Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Die Unterlagen (Bebauungsplan [Planteil 1 von 2 und Planteil 2 von 2], Begründung, Umweltberichte und die umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Gutachten) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können, während der 2. öffentlichen Auslegung, auf den Internetseiten der Stadt Oberhof unter https://www.stadt-oberhof.de/amtliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden. Die DIN 45691 wird ausschließlich in der Stadtverwaltung Oberhof, Bauamt, Zimmer 11/12, Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Für die Lage des Geltungsbereiches sowie die umweltbezogenen Informationen lesen Sie bitte hier (PDF) weiter.
Die Planzeichnungen, die Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten können Sie hier als PDF downloaden.